Der neue Eintrag 197 beim Führerschein der Klasse B erweitert die Fahrerlaubnis.
Schon lange kann man einen sogenannten Automatik-Führerschein erwerben, bei dem die Ausbildung auf Fahrzeugen ohne Schaltgetriebe erfolgt. Für Anfänger ist das Fahren mit Automatik oft einfacher und stressfreier. Man kann das Auto nicht abwürgen, sich nicht verschalten und das Zurückrollen des Fahrzeugs am Hang ist nicht möglich. Allerdings war diese Fahrerlaubnis auf Automatik-Fahrzeuge beschränkt (Schlüsselzahl 78).
Macht ein Fahrschüler die Ausbildung auf einem Fahrzeug ohne Schaltgetriebe (Automatik) kann er seit April 2021 eine Erweiterung auf Fahrzeuge mit Schaltgetriebe erhalten. Dazu müssen insgesamt 10 Fahrstunden (je 45 Minuten) während der Ausbildung mit Schaltgetriebe gefahren werden. Nach einer 15 minütigen Testfahrt mit einem Fahrlehrer kann die Fahrschule die Fähigkeit zur Bedienung des Schaltgetriebes bestätigen.
Die Autragung der Automatik-Beschränkung aus einem bereits vorhandenen Führerschein ist mit Testfahrt und Bescheinigung der Fahrschule ebenfalls möglich.
Aufbauende Klassen wie BE, C oder C1 werden mit der Schlüsselzahl 197 ebenfalls erweitert, sofern diese Prüfungen mit Schaltgetrieb absolviert werden.