Beim Antrag zum begleiteten Fahren mit 17 ist folgendes zu beachten
Das „Begleitete Fahren mit 17“ kann nur für die Fahrerlaubnisklassen B bzw. BE beantragt werden. Nach
bestandener Prüfung wird eine Prüfbescheinigung ausgehändigt. Sie gilt bis maximal drei Monate nach
Vollendung des 18. Lebensjahres und ist auf die Bundesrepublik Deutschland und Österreich beschränkt.
Die Aushändigung des Kartenführerscheins kann frühestens am 18. Geburtstag erfolgen.
Antragstellung und Beginn der Ausbildung in einer Fahrschule ist bereits ab 16 ½ Jahren möglich. Die
theoretische Prüfung darf frühestens drei Monate vor Erreichen des Mindestalters von 17 Jahren abgenommen
werden. Die praktische Prüfung darf erst nach Bestehen der theoretischen Prüfung und frühestens einen Monat
vor Vollendung des 17. Lebensjahres abgenommen werden.
Für die Begleitpersonen gelten folgende Voraussetzungen und Anforderungen
– Sie müssen das 30. Lebensjahr vollendet haben;
– sie müssen seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B (PKW) oder
einer entsprechenden deutschen, EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis sein;
– sie dürfen zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung im Verkehrszentralregister mit nicht
mehr als 1 Punkt belastet sein;
– sie müssen ihren Führerschein während des Begleitens mitführen und bei einer Verkehrsüberwachung auf
Verlangen aushändigen;
– für sie gilt die 0,5-Promille-Regelung sowie das Verbot berauschende Mittel zu sich zu nehmen
(§ 24a Straßenverkehrsgesetz, StVG).
Die Anzahl der Begleitpersonen ist nicht begrenzt. Sollen nachträglich Begleitpersonen eingetragen werden, so
ist eine Prüfbescheinigung gegen Gebühr neu auszustellen. Die entsprechende Zustimmung der
Erziehungsberechtigten ist vorher einzuholen.
Bei der Antragstellung ist die Kopie des Führerscheins (Vor- und Rückseite) jeder Begleitperson mit
einzureichen.
Hierfür sind folgende Gebühren fällig
Neben 51,10 EUR kommen für jede Begleitperson 11,30 EUR hinzu. Das du
Die Ausstellung der Prüfbescheinigung und des sich mit Vollendung des 18. Lebensjahres anschließenden
Kartenführerscheins sind darin enthalten.